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   OVG Bremen, 16.12.2009 - S 3 A 159/07   

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OVG Bremen, 16.12.2009 - S 3 A 159/07 (https://dejure.org/2009,28546)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16.12.2009 - S 3 A 159/07 (https://dejure.org/2009,28546)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - S 3 A 159/07 (https://dejure.org/2009,28546)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtlichkeit eines sog. verdeckten Treuhandverhältnisses bei der Prüfung des Vorhandenseins von anrechenbaren Vermögen im Zusammenhang mit einem Streit über die Rückforderung von Sozialleistungen; Auswirkungen des Erzeugens des Rechtsscheins der Vermögensinhaberschaft ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtlichkeit eines sog. verdeckten Treuhandverhältnisses bei der Prüfung des Vorhandenseins von anrechenbaren Vermögen im Zusammenhang mit einem Streit über die Rückforderung von Sozialleistungen; Auswirkungen des Erzeugens des Rechtsscheins der Vermögensinhaberschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2009 - S 3 A 159/07
    Das Bundessozialgericht hat wiederholt entschieden, dass es für den vom Verwaltungsgericht aufgestellten Rechtsgrundsatz, wonach die Vermögensinhaberschaft im Rahmen des bestehenden Sozialrechtsverhältnisses von dem vom Hilfesuchenden gesetzten Rechtsschein abhängt, keine Rechtsgrundlage gibt (vgl. BSG, U. v. 28.08.2007 - B 7/7 a AL 10/06 R -, U. v. 24.05.2006 - B 11 a AL 49/05 R -).

    Der Treuhänder erwirbt also ein Vermögensrecht hinzu, ist aber zugleich mit einer schuldrechtlichen (Herausgabe-)Verpflichtung belastet (vgl. BSG, U. v. 28.08.2007, a.a.O., m.w.N.).

    Da die Herkunft des Geldes und dessen Zuordnung Vorgänge betrifft, die in der persönlichen Sphäre des Klägers wurzeln - und deshalb eine besondere Beweisnähe zum Kläger gegeben ist - geht die Unerweislichkeit des verdeckten Treuhandverhältnisses zu Lasten des Klägers (zur Beweislastumkehr vgl. BSG, U. v. 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R; LSG Baden-Württemberg, U. v. 26.05.2009 - L 12 AL 1661/08 -).

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2009 - S 3 A 159/07
    Wegen der Manipulationsmöglichkeiten und Missbrauchsgefahren, die mit verdeckten Treuhandverhältnissen verbunden sind (gerade auch unter Verwandten), ist bei der Prüfung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich besteht, ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BSG, Urteile vom 24.05.2006 - B 11 a AL 7/05 R und B 11 a AL 49/05 R; LSG NRW, U. v. 23.06.2009 - L 1 AS 30/08 -); das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse muss eindeutig erkennbar sein.

    Bei der Prüfung von Schuldverpflichtungen unter nahen Angehörigen gilt (zudem) der Grundsatz, dass ein Vertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten einem Fremdvergleich standhalten, also dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen muss (vgl. BSG, Ue. v. 24.05.2006, a.a.O.).

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2009 - S 3 A 159/07
    Das Bundessozialgericht hat wiederholt entschieden, dass es für den vom Verwaltungsgericht aufgestellten Rechtsgrundsatz, wonach die Vermögensinhaberschaft im Rahmen des bestehenden Sozialrechtsverhältnisses von dem vom Hilfesuchenden gesetzten Rechtsschein abhängt, keine Rechtsgrundlage gibt (vgl. BSG, U. v. 28.08.2007 - B 7/7 a AL 10/06 R -, U. v. 24.05.2006 - B 11 a AL 49/05 R -).

    Wegen der Manipulationsmöglichkeiten und Missbrauchsgefahren, die mit verdeckten Treuhandverhältnissen verbunden sind (gerade auch unter Verwandten), ist bei der Prüfung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich besteht, ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BSG, Urteile vom 24.05.2006 - B 11 a AL 7/05 R und B 11 a AL 49/05 R; LSG NRW, U. v. 23.06.2009 - L 1 AS 30/08 -); das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse muss eindeutig erkennbar sein.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AS 30/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2009 - S 3 A 159/07
    Wegen der Manipulationsmöglichkeiten und Missbrauchsgefahren, die mit verdeckten Treuhandverhältnissen verbunden sind (gerade auch unter Verwandten), ist bei der Prüfung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich besteht, ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BSG, Urteile vom 24.05.2006 - B 11 a AL 7/05 R und B 11 a AL 49/05 R; LSG NRW, U. v. 23.06.2009 - L 1 AS 30/08 -); das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse muss eindeutig erkennbar sein.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - L 12 AL 1661/08
    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2009 - S 3 A 159/07
    Da die Herkunft des Geldes und dessen Zuordnung Vorgänge betrifft, die in der persönlichen Sphäre des Klägers wurzeln - und deshalb eine besondere Beweisnähe zum Kläger gegeben ist - geht die Unerweislichkeit des verdeckten Treuhandverhältnisses zu Lasten des Klägers (zur Beweislastumkehr vgl. BSG, U. v. 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R; LSG Baden-Württemberg, U. v. 26.05.2009 - L 12 AL 1661/08 -).
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